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   BFH, 29.01.2010 - IX B 157/09   

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https://dejure.org/2010,7444
BFH, 29.01.2010 - IX B 157/09 (https://dejure.org/2010,7444)
BFH, Entscheidung vom 29.01.2010 - IX B 157/09 (https://dejure.org/2010,7444)
BFH, Entscheidung vom 29. Januar 2010 - IX B 157/09 (https://dejure.org/2010,7444)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Verfahren nach billigem Ermessen gemäß § 94a FGO - Verzicht auf mündliche Verhandlung - Entscheidung ohne mündliche Verhandlung als Verfahrensmangel - Gehörsverstoß

  • openjur.de

    Verfahren nach billigem Ermessen gemäß § 94a FGO; Verzicht auf mündliche Verhandlung; Entscheidung ohne mündliche Verhandlung als Verfahrensmangel; Gehörsverstoß

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 94a, FGO § 96 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, GG Art 103 Abs 1, FGO § 116 Abs 3 S 3
    Verfahren nach billigem Ermessen gemäß § 94a FGO - Verzicht auf mündliche Verhandlung - Entscheidung ohne mündliche Verhandlung als Verfahrensmangel - Gehörsverstoß

  • Bundesfinanzhof

    Verfahren nach billigem Ermessen gemäß § 94a FGO - Verzicht auf mündliche Verhandlung - Entscheidung ohne mündliche Verhandlung als Verfahrensmangel - Gehörsverstoß

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 94a FGO, § 96 Abs 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, Art 103 Abs 1 GG, § 116 Abs 3 S 3 FGO
    Verfahren nach billigem Ermessen gemäß § 94a FGO - Verzicht auf mündliche Verhandlung - Entscheidung ohne mündliche Verhandlung als Verfahrensmangel - Gehörsverstoß

  • rewis.io

    Verfahren nach billigem Ermessen gemäß § 94a FGO - Verzicht auf mündliche Verhandlung - Entscheidung ohne mündliche Verhandlung als Verfahrensmangel - Gehörsverstoß

  • rewis.io

    Verfahren nach billigem Ermessen gemäß § 94a FGO - Verzicht auf mündliche Verhandlung - Entscheidung ohne mündliche Verhandlung als Verfahrensmangel - Gehörsverstoß

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 94a; FGO § 96 Abs. 2; GG Art. 103 Abs. 1
    Vereinbarkeit einer Entscheidung des Finanzgerichts ohne mündliche Verhandlung mit dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs aufgrund eines fehlenden Antrags auf mündliche Verhandlung

  • datenbank.nwb.de

    Entscheidung ohne beantragter mündlicher Verhandlung als Verfahrensmangel; Rüge des Gehörsverstoßes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2010, 920
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 30.05.2007 - VI B 119/06

    NZB: Zurückweisung eines Ablehnungsgesuches

    Auszug aus BFH, 29.01.2010 - IX B 157/09
    Die Kläger haben insoweit schon nicht dargetan, was sie bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch (zusätzlich) vorgetragen hätten und dass dieser Vortrag --auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des FG-- zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (vgl. BFH-Beschluss vom 30. Mai 2007 VI B 119/06, BFH/NV 2007, 1697, m.w.N.).
  • BFH, 11.08.1987 - IX R 135/83

    Entscheidung ohne mündliche Verhandlung - Antrag auf mündliche Verhandlung -

    Auszug aus BFH, 29.01.2010 - IX B 157/09
    Einem Antrag auf mündliche Verhandlung kommt die Erklärung eines Beteiligten gleich, nicht auf mündliche Verhandlung verzichten zu wollen (vgl. BFH-Urteil vom 11. August 1987 IX R 135/83, BFHE 151, 297, BStBl II 1988, 141; BFH-Beschluss vom 26. März 1996 XI B 132/95, BFH/NV 1996, 696).
  • BFH, 26.03.1996 - XI B 132/95

    Vorliegen eines Verfahrensmangels bei Entscheidung des Gerichts ohne mündliche

    Auszug aus BFH, 29.01.2010 - IX B 157/09
    Einem Antrag auf mündliche Verhandlung kommt die Erklärung eines Beteiligten gleich, nicht auf mündliche Verhandlung verzichten zu wollen (vgl. BFH-Urteil vom 11. August 1987 IX R 135/83, BFHE 151, 297, BStBl II 1988, 141; BFH-Beschluss vom 26. März 1996 XI B 132/95, BFH/NV 1996, 696).
  • BFH, 12.10.2010 - I B 190/09

    Rechtliches Gehör bei Verwertung einer Urkunde - Überraschungsentscheidung -

    Substantiierte Ausführungen dazu gehören allgemein zu einer ordnungsgemäßen Rüge der Verletzung des Rechts auf Gehör (BFH-Beschlüsse vom 21. Juli 2004 I B 186/03, BFH/NV 2005, 40; vom 4. November 2008 VII B 54/08, BFH/NV 2009, 423; vom 29. Januar 2010 IX B 157/09, BFH/NV 2010, 920); sie wären speziell im Streitfall vor allem deshalb notwendig gewesen, weil davon auszugehen ist, dass das FG den von der Klägerin nachgereichten Schriftsatz berücksichtigt hat.
  • BFH, 12.07.2012 - I B 131/11

    Keine Überraschungsentscheidung bei Schriftsatzfrist

    Substantiierte Ausführungen dazu gehören indes zu einer ordnungsgemäßen Rüge der Verletzung des Rechts auf Gehör (Senatsbeschluss vom 21. Juli 2004 I B 186/03, BFH/NV 2005, 40; BFH-Beschlüsse vom 4. November 2008 VII B 54/08, BFH/NV 2009, 423; vom 29. Januar 2010 IX B 157/09, BFH/NV 2010, 920).
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